Vorsicht bei der Kundenakquise:
Drei Rechtstipps, die Sie beachten sollten
01. Dezember 2020
Lesedauer: 2:30 Minuten
Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Deutschland besonders strenge Regeln im Hinblick auf Kundenakquise und reglementiert die Möglichkeiten zur Neukundengewinnung und Kundenbindung. Was dennoch möglich ist und worauf man achten muss, erklärt Rechtsanwältin Julia Ruch.
Jeder Studioinhaber wünscht sich steigende Mitgliederzahlen. Trotz eines guten Service, einer modernen Ausstattung und qualifizierten Trainern muss man sich als Studioinhaber immer wieder etwas einfallen lassen, um die Konkurrenz hinter sich zu lassen. Die Neukundengewinnung zählt dabei zu den zentralen Faktoren.
Tipp 1: Keine Kaltakquise
Die rechtlichen Vorgaben zur Neukundengewinnung findet man im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese rechtlichen Regelungen sollen vor allem Verbraucher vor „unzumutbaren Belästigungen“ schützen. Darunter fallen Telefonwerbung, Spam-E-Mails und das unaufgeforderte Zusenden von Newslettern. In Deutschland ist die Kaltakquise gegenüber Privatleuten untersagt und wird mit empfindlichen Strafen belegt.
Ob eine Neukundengewinnung betrieben werden darf, hängt von den folgenden drei Faktoren ab:
- Der Kanal: Je nachdem, ob die Akquise per Post, Telefon oder E-Mail gemacht wird, gelten unterschiedliche rechtliche Regeln.
- Die Zielgruppe: Verbraucher oder Unternehmen?
- Die Einwilligung: Sie liegt explizit vor und wird nicht nur vermutet.
Wenn Sie bisher unaufgefordert E-Mails an potenzielle Neukunden gesendet haben, sollten Sie damit aufhören. Ansonsten drohen Bußgelder aufgrund der Regelungen in der DSGVO. Die DSGVO verbietet es, automatisierte Werbe-E-Mails an potenzielle Kunden zu senden, ohne deren Einwilligung zu haben. Dazu gehören auch Informationen über Kurse oder „Einfach mal wieder melden“-Mails. Kurzum: Jede Form der Kommunikation, die eine Privatperson nicht angefordert hat, ist untersagt.
Tipp 2: Werben, aber nicht mit allen Mitteln
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Tipp 3: Gewinnspiele wirksam gestalten
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Den kompletten Artikel von Rechtsanwältin Julia Ruch finden Sie in der aktuellen bodyLIFE Ausgabe 12/2020 oder als kostenlosen Download im STORE:
https://shop.bodylife-medien.com/e-pub/vorsicht-bei-der-kundenakquise-epaper.html
Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt über unser Kontaktformular zu uns auf oder rufen Sie uns an:
Tel.: 0151 – 68 18 30 84
Wir freuen uns auf Sie.
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
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