Vorsicht: Wirkaussagen sind auch verbotene Heilversprechen
13. Juni 2023
Lesedauer: 2:20 Minuten
Neulich wurde mir auf Facebook eine Anzeige einer mir bekannten Personal Trainerin angezeigt, die sich auf Resilienz und Entspannung spezialisiert hat und ich dachte mir mal wieder: „Autsch, das kann teuer werden.“.
In der Anzeige stand:
„Mit meiner Methode XY wird die Spannung aus den Muskeln, Nerven und Bändern gelöst. Dadurch kommt es zur Entspannung im gesamten Körper.“
Ich habe sie dann angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass dies ungünstig formuliert ist und diese Form gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt.
Sie hat mich ganz aufgeregt angerufen und argumentiert: „Ich verspreche doch gar keine Heilung. Ich sage doch gar nicht, dass man mit meiner Methode gesund oder entspannt wird.“
Ja doch ...
Den Begriff
Heilversprechen darf man nicht zu wörtlich nehmen. Ein solches liegt nicht nur vor, wenn eine ausdrückliche Heilung versprochen wird, sondern bereits
auch dann, wenn eine Wirkaussage getroffen wird.
Bei einer rechtlichen Beurteilung ist entscheidend, wie es der Empfänger verstehen würde. Und dieser würde zumindest denken, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass er im gesamten Körper entspannt, wenn bei ihm die Methode angewendet wird.
Und mal ehrlich ... genau das wollte man doch auch mit der WERBEANZEIGE erreichen. Ist aber verboten!
Praxistipp:
Um eine
Wirkaussage zu vermeiden, lass die Idee, mit der Wirkung zu argumentieren, komplett weg und überlege dir eine andere Herangehensweise. So kannst du z.B. beschreiben, was passiert oder wie andere Kunden darauf reagiert haben.
Beispiel 1: Ruhig und ab von jedem Alltagsstress liegst du auf der Massageliege, während ich versuche die Spannungen in deinen Muskeln, Nerven und Bändern zu lösen.
Beispiel 2: 80% meiner Kunden haben nach nur 2 Massagen mit meiner Methode XY angegeben eine Entspannung im gesamten Körper zu spüren.
Wenn du im Gesundheitsbereich Werbung machen willst, solltest du dich vorher unbedingt mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) beschäftigt haben.
Warum ist das wichtig?
Bei der Verwendung von verbotenen Werbeaussagen drohen dir neben den Abmahnungen der Konkurrenz und von Verbraucherverbänden auch teure Bußgelder und ein Strafverfahren.
Die gute Nachricht: Werbung im Bereich Gesundheit ist aus rechtlicher Sicht eine heikle Angelegenheit, aber nicht unmöglich.
Was das in der Umsetzung genau bedeutet, erklären ich dir in der law4fitness Online-Sprechstunde. Da kannst du mir auch direkt deine Fragen stellen.
Sprechstunde?
Ja, mein neustes Format. Die Online-Sprechstunde bietet dir die Möglichkeit, dich schnell und unkompliziert über rechtliche Themen auf dem Laufenden zu halten. Der direkte Kontakt zu mir und die Möglichkeit mir deine Fragen zu stellen, erspart dir lange Recherchen im Internet und bietet dir rechtssichere Antworten, auf die du dich verlassen kannst.
Nach der Sprechstunde, am
25.08.2023, weißt du wo die rechtlichen Fallstricke sind und was du im Bereich Werbung darfst und was du nicht darfst.
Die Sprechstunde findet
1x im Monat,
immer freitags um
11:00 Uhr,
in einem
Zoom-Call statt.
Melde dich jetzt zur Sprechstunde an!
Termin verpasst?
Hier findest du weitere Infos und alle weiteren Termine mit Themen:
Ich freu mich auf dich!.
Viele sportliche Grüße
Julia
|
Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
|
d Artikel in E-Mail als Link verschickend Weitere interessante Artikel und Videos
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter zu den Blogbeiträgen. Melden Sie sich an und erhalten Sie einmal die Woche interessante Neuigkeiten aus der Welt des Sportrechts!
Verständlich und praxisnah erkläre Ich Ihnen in Artikeln und Videos interessante Rechtsprobleme und gebe Ihnen konkrete Tipps zur Fehlervermeidung in der Praxis.
d News abonnieren