Verbotene Werbung im Gesundheitsbereich
01. August 2023
Lesedauer: 2:00 Minuten
Aktuell scheint wieder „Abmahnzeit“ zu sein. In der Fitnessbranche sind es die Preisangaben in Mitgliedsverträgen und im Gesundheitsbereich die angeblich irreführende Werbung mit nicht vorhandenen Wirkungen und ganz „neu“ Abmahnungen wegen Werben mit Verunsicherung der Verbraucher.
Als ich 2015 anfing, war einer meiner ersten Fälle eine Abmahnung wegen verbotener Werbung mit nicht nachgewiesener Wirkung von Kinesio-Tapes.
Eine Trainerin hat auf Ihrer Website neben den Laufkursen auch das Kleben mit Kinesio-Tapes angeboten und im Verkaufstext beschrieben, wie diese die Muskulatur entlasten, die Beweglichkeit verbessern und Beschwerden lindern.
Dafür wurde Sie vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. abgemahnt und Unterlassungsklage angedroht.
Da sich das Landgericht Ulm (genauso wie LG Koblenz, LG Celle und LG Konstanz) bereits 2013 ausführlich mit der Thematik „Wirkaussagen bei Kinesio-Tapes“ beschäftigt und festgestellt hatte, dass Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, Urteil vom 06.02.2013), aber diese Voraussetzung bei den Tapes nicht gegeben ist, blieb mir nur die geforderten Kosten zu drücken und die Unterlassungserklärung zu modifizieren.
VERBOTEN ist:
- "Auch bei Schwellungen und Blutergüssen (Hämatome) ist der Einsatz des Tapes hilfreich. Durch die tiefenwirksame Massage und Lymphdrainage erreichen wir einen schnelleren Abtransport der alten Blutpartikel. Hämatome verschwinden schneller."
- „Das Tape hilft mittelfristig durch muskuläre Entspannung und vermindert damit den Zug der Muskulatur auf die Achillessehne."
- „Durch Kinesiologie Taping kann der Heilprozess von Verletzungen und eine Schmerzlinderung herbeigeführt werden.“
- „Durch Kinesiologie Taping kann eine Verbesserung der Belastbarkeit herbeigeführt werden.“
ERLAUBT ist:
Lass eine Wirkaussage am besten weg und überlege dir eine andere Herangehensweise. So kannst du z.B. beschreiben, was passiert oder wie andere Kunden darauf reagiert haben.
„Mit Taping versuchen wir die Spannungen in deinen Muskeln und Bändern zu lösen, um eine Schmerzlinderung zu erreichen.“
oder
„Bei meiner Kundin Julia Ruch hat das Tape eine muskuläre Entspannung herbeigeführt und damit den Zug der Muskulatur auf die Sehnenplatte vermindert, was zu einer Verminderung ihrer Knieschmerzen geführt hat.“
Das geht, weil ich das im Ernstfall vor Gericht auch so bezeugen würde. Als Sportlerin schwöre ich bei langen Sachen wie einem Marathon oder langen Radrennen auf diese Tapes.
Andere Beispiele für
VERBOTENE WERBUNG wären:
Die Werbung für Kältebehandlung („CoolSculpting“) zur Reduzierung von Körperfett ist unlauter und verboten, weil ein wissenschaftlicher Wirknachweis fehlte.
Die therapeutische Wirkbehauptungen für Massagematten, dass diese die Ganzkörperdurchblutung fördern, körpereigenen Umverteilungsprozesse unterstützen und zur Ganzkörperregeneration beitragen ist unlauter und verboten, weil wissenschaftlich umstritten und Gegenmeinungen existieren.
Wichtig zu wissen!
- Unzulässig ist es auch, wenn mit einer fachlich (noch) umstrittenen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen.
- Der Begriff „Kinesio-Tape“ wird umgangssprachlich für alle Arten von Tapes verwendet, wie der Begriff „Tempo“ für Taschentuch. Der Name ist jedoch markenrechtlich geschützt und darf nur für die Originale verwendet werden.
Es warten viele Fallstricke, wenn du weiterhin Werbung nach Bauchgefühl machst. Rechtssicher werben ist nicht einfach – insbesondere im Gesundheitsbereich – aber definitiv machbar. Wir zeigen dir wie.
Wenn du dich und dein Business absichern willst, schau dir gerne mal unser Angebotspaket „Werbung ohne Sorgen“ an.
Ich freu mich auf dich!.
Viele sportliche Grüße
Julia
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Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf
aktivKANZLEI
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