Rechtliches für die Weihnachtszeit

06. Dezember 2022 Lesedauer: 2:00 Minuten
weihnachtlich backen

Ursprünglich geht die Idee des Nikolaus auf Bischof Nikolaus von Myra zurück, dessen mutmaßlicher Todestag der 6. Dezember war. Der Legende nach soll er einem armen Vater, der nicht genug Geld für die Mitgiften seiner drei Töchter hatte und diese daher prostituieren wollte, Goldklumpen gegeben haben.

Da sich diese Geschichte wohl nicht so gut für Kinder geeignet hat, wird nun lieber erzählt, dass brave Kinder eine Gabe vom Nikolaus erhalten. Um zu zeigen, wie brav man ist, stellt man ihm geputzte Schuhe vor die Tür. Der befüllt sie dann mit (ursprünglich) Süßigkeiten, Nüsse, Mandarinen und Co.

Für die Fitnessbegeisterten unter uns, gibt es vielleicht eher ein paar Proteinriegel.

Wann darf man etwas als „proteinreich“ bezeichnen?

Die Werbung mit „proteinreich“ oder „High Protein“ boomt. Seit 2017 steigt der Absatz von Protein-Produkten kontinuierlich.

Gut zu wissen: Die Werbung mit „proteinreich“ ist nur erlaubt, wenn das Lebensmittel, bezogen auf dessen Brennwert, mindestens 20 Prozent Protein enthält. Interessanterweise müssen es für die Angabe „Proteinquelle“ oder „enthält Protein“ nur zwölf Prozent sein.

Aber Vorsicht, viele der käuflichen Proteinriegel & Shakes enthalten neben Eiweiß auch übermäßig viel Zucker. Selbst wenn damit geworben wird, dass das Produkt „proteinreich & light“ ist, bedeutet dies nicht, dass es gesund oder kalorienarm ist.

Wann gilt etwas als light?

Aus rechtlicher Sicht ist diese Angabe erlaubt, wenn ein bestimmter Nährstoff eines Produktes um 30 Prozent wurde. Das kann Zucker, aber auch Fett sein. Das Problem dabei ist, dass das nicht automatisch bedeutet, dass das Produkt dann auch weniger Kalorien hat.

Getränketipp „light“ für den Weihnachtsmarkt

Wer nicht unnötig viele extra Trainingseinheiten absolvieren will, für den gilt: Finger weg vom Eierpunsch! Dieser hüpft mit 367 kcal pro Tasse (200 ml) direkt auf die Hüfte.

Aber es gibt eine kalorienarme Alternative: Glühmost.

Dabei handelt es sich um heißen Apfelwein mit Gewürzen. Dieser hat lediglich 90 kcal auf 200ml. Er ist mit Abstand das kalorienärmste alkoholhaltige Heißgetränk. Vorausgesetzt man gibt nicht extra Zucker hinzu.

Ich wünsche dir eine schöne Adventszeit!

Viele sportliche Grüße

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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