Der Widerrufsbutton kommt: Jetzt handeln, um Abmahnungen zu vermeiden

25. Februar 2025 Lesedauer: 3:00 Minuten
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Hast du es schon gehört? Eine wichtige Neuerung steht an: Der Widerrufsbutton wird fester Bestandteil des Online-Geschäfts – und wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Abmahnungen.

Seit dem 01.07.2022 ist der sogenannte Kündigungsbutton verpflichtend. Nun folgt ein weiteres wichtiges Element: der Widerrufsbutton.

Betroffen sind alle Studios, Personal Trainer, Coaches, Eventveranstalter … einfach jeder, der über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge mit Verbrauchern abschließt.

Wenn du also auf deiner Website oder über eine angebundene Plattform es deinen Kunden ermöglichst, Verträge mit dir abzuschließen, brauchst du künftig eine „Widerrufsfunktion“. Bereits jetzt hat sich dafür der Begriff „Widerrufsbutton“ durchgesetzt.

Was ist der Widerrufsbutton?

Wie zu erwarten, handelt es sich mal wieder um eine Die EU-Richtlinie. Diese zielt darauf ab, den Widerrufsprozess ebenso unkompliziert wie den Vertragsabschluss zu gestalten. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Richtlinie bis zum 19. Dezember 2025 umsetzen – die Pflicht zur Implementierung wird daher voraussichtlich erst 2026 greifen. Dennoch solltest du dich bereits jetzt darauf vorbereiten, da die Umsetzung einige technische Herausforderungen mit sich bringt.


Die wichtigsten Anforderungen

1. Verfügbarkeit und Zugänglichkeit
Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar auf der Website verfügbar sein.
Eine ausschließliche Bereitstellung im Kundenkonto reicht vermutlich nicht aus.
Idealerweise wird der Button analog zum Kündigungsbutton im Footer oder an anderer prominenter Stelle platziert.
2. Eindeutige Kennzeichnung
Der Button muss klar und unmissverständlich beschriftet sein. Die empfohlene Formulierung lautet: „Vertrag widerrufen“.
Es ist ratsam, sich an die gesetzliche Musterformulierung zu halten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
3. Rechtmäßige technische Umsetzung
Der Widerruf erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1: Aktivierung der Widerrufsfunktion
Stufe 2: Bestätigung durch eine weitere Schaltfläche mit der empfohlenen Formulierung „Widerruf bestätigen“.
Nach dem Widerruf muss eine Eingangsbestätigung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erfolgen.
4. Datenschutz
Die DSGVO ist einzuhalten, insbesondere der Grundsatz der Datenminimierung.
Es dürfen nur die für den Widerruf notwendigen Daten erhoben werden.


Herausforderungen bei der Umsetzung

Die größte Herausforderung liegt in der durchgehenden Verfügbarkeit der Widerruffunktion während der Widerrufsfrist. Unklar ist, ob sie nach Ablauf der individuellen Frist für den jeweiligen Verbraucher entfernt werden muss.

Hinzu kommt die individuelle Berechnung der Widerrufsfrist, die technisch einwandfrei umgesetzt werden muss. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit IT- und Software-Anbietern erforderlich.


Fazit: Jetzt schon handeln wird sich auszahlen!
Auch wenn die Pflicht zur Implementierung erst 2026 kommt, solltest du dich schon jetzt mit deiner IT und den Softwareanbietern auseinandersetzen. Nutze die Zeit, denn eine fehlerhafte oder verspätete Umsetzung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.

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Viele sportliche Grüße

Astrid & Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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