Sichere dir dein Honorar – optimiere deine AGB

05. September 2023 Lesedauer: 1:50 Minuten
Personal Trainer

Es ist schon verdammt ärgerlich, wenn Kunden Termine verfallen lassen, ohne vorher abzusagen oder so kurzfristig absagen, dass man den Termin nicht anderweitig vergeben kann.

Schlimmer noch, als Personal Trainer / Trainerin hast du dann nicht mal einen Anspruch auf dein Honorar.

Warum ist das so?
Bei einem Personal Training, bei einer Ernährungsberatung, einem Coaching … usw. handelt es sich um einen Dienstvertrag. Bei einem solchen bekommt man Geld für eine erbrachte Leistung.
Wenn du keine Leistung erbracht hast, hast du auch keinen Anspruch auf ein Honorar.

Vorsicht vor „falschen“ Lösungen!
Die vermeintliche Lösung scheint ganz simple zu sein: eine Klausel im Vertrag oder in den AGB, die besagt, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine dennoch berechnet werden.

Eine solche Klausel ist jedoch unwirksam.

Warum dies so ist und wie du es richtig machst, erfährst du im folgenden Video:

Videokurs



Fazit:
Eine Klausel, die den Kunden pauschal zur Zahlung verpflichtet, ist unwirksam.

Das bedeutet aber nicht, dass man eine solche Klausel nicht trotzdem in seine AGB einbauen kann, um sich sein Honorar zu sichern.

Die Klausel muss dann aber konkreter gefasst sein, damit sie den Kunden/ die Kundin nicht benachteiligt. Es bedarf einer Konkretisierung. Es muss in die AGB bereits aufgenommen werden, was in einem bestimmten Fall passieren soll.

Die Klausel könnte wie folgt lauten:

„Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn der Kunde am Training nicht teilnimmt.
Es sei denn der Kunde/ die Kundin … . Für diesen Zeitraum wird vereinbart, dass … .“


Wenn du Personal Trainer / Trainerin bist und noch mehr zum Thema AGB wissen willst, schau dir unbedingt folgenden Blogbeitrag an „AGB für Personal Trainer: Diese 3 Fehler solltest du unbedingt vermeiden“.




Sportliche Grüße.

Julia



Julia beim Trainieren Julia Ruch
Triathletin, Anwältin für Sportrecht &
Expertin für Rechtssicherheit im Training und Wettkampf

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